Allgemeine Informationen für Lieferanten

Beanstandungen
Jedes gelieferte Material wird am Wareneingang unseres Brüggen-Labors oder bei externen akkreditierten Laboren geprüft. Im Falle einer rechtlichen Nichtkonformität oder einer Abweichung von der Brüggen-Spezifikation wird eine Beschwerde an den Lieferanten geschickt. Es wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer der Lieferant eine Ursachenanalyse und einen Plan für Abhilfemaßnahmen vorlegen muss. Die Beanstandung wird bei der Lieferantenbewertung berücksichtigt. Bei wiederholten oder kritischen Beanstandungen oder falls erforderlich, findet ein Audit statt.

 

Rückgabe/Vernichtung
Sofern das Material nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht oder von den Brüggen-Spezifikationen abweicht und dies als kritisch erachtet wird, darf es nicht für unsere Produktionszwecke verwendet werden. In Zusammenarbeit mit der Brüggen-Qualitätssicherung und dem Einkauf werden die nächsten Schritte festgelegt, darunter die Abholung oder Vernichtung des betroffenen Materials. Die entstandenen Kosten aufgrund von Material in nicht vereinbarter Qualität werden zwischen dem Brüggen-Einkauf und dem Lieferanten abgestimmt. Bei wiederholten Rücksendungen wird ein Audit durchgeführt.

 

Analysenzertifikate (CoA)
In unseren Rohstoffspezifikationen geben wir verschiedene Parameter an. Alle aufgeführten Parameter müssen den angegebenen Werten entsprechen. Das Durchstreichen von aufgeführten Parametern ist nicht erlaubt.

Aufgrund unserer Risikobewertung müssen für ausgewählte Parameter bei jeder Lieferung Analysenzertifikate (CoA) vorgelegt werden.
Diese Parameter sind in der Spalte CoA in der Spezifikation angekreuzt.

Die Analyse bzw. das Datum auf dem Analysenzertifikat (CoA) darf nicht älter als 12 Monate sein.  
Die Analyse bzw. das Datum auf dem Analysenzertifikat (CoA) darf bei Parametern, die Indikatoren für den Verderb sind, nicht älter als 6 Monate sein, wie z.B. bei freien Fettsäuren (FFA) und Peroxidzahl (POZ). 
Das Labor (internes Labor oder externes akkreditiertes Labor) muss auf dem Analysezertifikat (CoA) angegeben werden.
Wenn Ihr internes Labor den Parameter analysiert hat, geben Sie bitte die Methode an. 
Wenn ein externes akkreditiertes Labor den Parameter analysiert hat, muss das Original des Analyseberichts mitgeschickt werden.
Die Brüggen-Rohstoffnummer und die Brüggen-Bestellnummer müssen auf dem Analysenzertifikat vermerkt sein. Die Analysenzertifikate werden mindestens mit jeder Lieferung an die E-Mail-Adresse des zu beliefernden Werks gesendet:

Lieferungen nach Lübeck/ Deutschland: analyse@brueggen.com 

Lieferungen nach Wilga/ Polen: analysis.wilga@brueggen.com

Lieferungen nach Thiers/ Frankreich: analyse-thiers@brueggen.com 

Bei Rohstoffen, die in Containern aus dem Ursprungsland geliefert werden, muss das Analysezertifikat (CoA) vor Beginn des Versands übermittelt werden, um sicherzustellen, dass die Parameter mit der genehmigten Spezifikation übereinstimmen.

Jede Nichtübereinstimmung der Analyseparameter aus dem CoA mit der Spezifikation führt zu einer Beanstandung.

Bitte beachten Sie, dass es nicht beabsichtigt ist, mehr Parameter als erforderlich in einem CoA zu übermitteln. Sollten Sie sich entscheiden uns mehr Parameter zu senden, werden wir diese nicht auf die Einhaltung der vorgegebenen Werte überprüfen. Alle in dem CoA aufgeführten Parameter müssen mit den in der Spezifikation vereinbarten Werten übereinstimmen. Das Fehlen von Beanstandungen der Werte bedeutet ausdrücklich nicht, dass sie akzeptiert oder genehmigt wurden.

Sollten wir einen wichtigen Parameter vergessen haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Dann können wir ihn entsprechend unserer Risikobewertung bewerten. Falls erforderlich, werden wir den Parameter in die Spezifikation für das Rohmaterial aufnehmen.

 

Rückverfolgbarkeit:
Für alle Materialien kann eine vollständige Rückverfolgbarkeit gemäß 178/2002/EWG gewährleistet werden. Auf Anfrage müssen die Dokumente der Rückverfolgbarkeit innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung gestellt werden.

 

Überwachung
Je nach Rohstoffrisiko (z.B. Mykotoxine, Mikrobiologie, GMO) wird ein Monitoring monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich durchgeführt. Nach dem Wareneingang bei Brüggen wird eine repräsentative Probe entnommen und an ein externes akkreditiertes Labor geschickt. Das Material wird in unserem Lager blockiert, bis wir konforme Analyseergebnisse erhalten. Nichtkonformitäten führen zu einer Reklamation. Um Frachtkosten und Ressourcen zu sparen, führt Brüggen mit ausgewählten Lieferanten eine Überwachung im Ursprung durch.


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